Liebe Eltern und Aktive,
wir möchten Sie vor einer
Teilnahme an Wettkämpfen
über einige wichtige Dinge
informieren.
Der Deutsche Schwimmverband (DSV) verpflichtet alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schwimmwettkämpfen darauf zu achten, dass sie
sportgesund sind. Der Nachweis der Sportgesundheit ist jährlich zu erbringen. Weiterhin
hat der DSV ab dem 01.01.2006 für alle Schwimmerinnen und Schwimmer, die an
Schwimmwettkämpfen teilnehmen wollen, ein Lizenzwesen eingeführt. Die
Bestandteile sind:
- die Erstregistrierung
- die Jahreslizenz
Die entsprechenden Texte des
Deutschen Schwimmverbandes hierzu haben wir zu ihrer Information und
Berücksichtigung unten aufgeführt.
Wettkampfbestimmungen Allgemeiner
Teil (AT)
§ 7 Sportgesundheit
(1) Jeder Schwimmer, bei
Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine Trainings- und
Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltungen
haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen
gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis
nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung
nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung
vom Veranstalter zurückzuweisen.
(3) Die Mitglieder der
Nationalmannschaften haben ihre Sportgesundheit gegenüber dem zuständigen
Vorsitzenden der Fachsparte durch ein ärztliches Zeugnis der lizenzierten
Zentren des DSB nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis dürfen sie nicht in der
Nationalmannschaft trainieren und eingesetzt werden.
(4) Gegen einen meldenden Verein, der
eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von
gültigen Nachweisen der
Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer abgibt, und gegen einen
Veranstalter/Ausrichter, der
Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein
von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer zulässt,
ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.
Wettkampfbestimmungen Wettkampflizenzordnung
(WLO)
1) Jeder Schwimmer, der an einer Wettkampfveranstaltung
teilnehmen will, ist verpflichtet, sich im Lizenzregister des DSV eintragen zu
lassen.
2) Durch die Eintragung im Lizenzregister erwirbt der
Schwimmer das Recht, an Wettkampfveranstaltungen teilzunehmen. Weitere
Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung regeln die nachfolgenden
Bestimmungen, die WB (AT) und die Fachteile der WB.
3) Ein Schwimmer ist für jede Sportart unter derselben
Registriernummer zu registrieren. Aus der Registrierung muss erkennbar sein,
für welche Sportart(en) der Schwimmer das Startrecht erworben hat.
4) Die Rechte eines Schwimmers aus der Registrierung ruhen
- sobald sein Startrecht (§ 23 WB) in
der betreffenden Sportart erloschen ist,
- solange er die Kosten für die
Jahreslizenz gem. §§ 6, 12 Abs. 4 i. V. m. § 15 Abs. 2 Buchstabe (f) WB nicht
gezahlt hat.
1) Für die Teilnahme eines Schwimmers an einer
Wettkampfveranstaltung sind an die Lizenzstelle die Kosten für die Jahreslizenz
gem. § 12 Abs. 4 zu zahlen. § 15 Abs. 2 Buchstabe (f) WB bleibt unberührt.
2) Die Jahreslizenz gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
3) Die Jahreslizenz wird fällig vor der ersten Teilnahme
des Schwimmers in einer Wettkampfveranstaltung des laufenden Kalenderjahres.
Sie muss vor diesem ersten Start bei der Lizenzstelle eingegangen sein.
1) Der Verein und der begünstigte Schwimmer haften für die
entstehenden Verwaltungsgebühren als Gesamtschuldner.
2) Die Verwaltungsgebühren betragen:
a) für jeden Antrag auf Eintragung
eines Schwimmers im Lizenzregister 10,00 €
b) für jeden Antrag auf Eintragung
eines Startrechtwechsels 35,00 €
Die Verwaltungsgebühren sind an die
Lizenzstelle zu zahlen.
Der Erwerb der Jahreslizenz kostet
pro Kalenderjahr 15,00 €. Bei der Zahlung ist die Registriernummer des
Schwimmers als Verwendungszweck anzugeben. Bei Sammelüberweisungen ist der
Lizenzstelle gleichzeitig eine Aufstellung zu übermitteln, aus der sich der
überwiesene Gesamtbetrag und die Registriernummern der Schwimmer, für die die
Lizenzgebühr gezahlt wird, ergeben müssen. Bei Mehrfach-startrechten eines
Schwimmers (Recht des Schwimmers in verschiedenen Sportarten für verschiedene
Vereine zu starten) ist die Jahreslizenz für jede Sportart zu erwerben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir bei der Anmeldung zu den Veranstaltungen auf mehrere
Dinge unser Augenmerk legen:
1)
Die
Sportgesundheit
2) Erstregistrierung
3) Jahreslizenz
Die anfallenden Gebühren zu 2) und 3) werden gemäß einem
Beschluss auf der Jahreshauptversammlung zunächst verauslagt und später von
Ihnen zurückgefordert.
Schwimm Club Osnabrück 04 e.V.
Der Vorstand